Im Mai drohte Nordrhein-Westfalen mit einer 3,5-Meter-Regel durch die Hintertür. Jetzt hat die Landesregierung ihren Entwurf für das neue Landeswaldgesetz in den Landtag gebracht, und die alte Regel für Radfahrer im Wald bleibt bestehen. Ein Erfolg, den sich die Community erarbeitet hat. Warum wir trotzdem erst durchatmen, wenn der Gesetzestext auf dem Tisch liegt.

Was die Landesregierung jetzt angekündigt hat

Am 15. September 2026 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf an den Landtag geht. Dort wird er in den kommenden Monaten beraten. Aus dem alten Landesforstgesetz soll ein Landeswaldgesetz werden. Das meiste darin betrifft Wiederbewaldung, Klimawandel und Bürokratie für Waldbesitzer. Für uns zählt ein kurzer Absatz.

Der sagt: Die bisherige Regelung zum Radfahren im Wald bleibt erhalten. Radfahren ist weiterhin auf Straßen und festen Wegen erlaubt. Neu ist eine Klarstellung zum Thema Motor: Pedelecs, also E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, dürfen in den Wald. Fahrzeuge, die ein Kennzeichen brauchen, dürfen es nicht. Das Ministerium nennt ausdrücklich S-Pedelecs bis 45 km/h, Segways und E-Scooter.

Ebenfalls weiter verboten bleiben laut Ministerium das Querfeldeinfahren abseits von Straßen und festen Wegen sowie das Anlegen illegaler Strecken, Rampen und anderer Bauwerke.

Rückblick: Was im Mai auf dem Tisch lag

Um zu verstehen, warum diese Meldung eine gute ist, lohnt der Blick zurück. Im Mai verschickte das Ministerium einen sogenannten Referentenentwurf. Das ist die erste Fassung eines Gesetzes aus dem Ministerium, zu der Verbände vor der Einbringung in den Landtag Stellung nehmen dürfen.

In diesem Entwurf war von festen Wegen keine Rede mehr. Radfahren sollte nur noch auf Straßen, sogenannten Fahrwegen und ausdrücklich ausgewiesenen Trails erlaubt sein. Als Fahrwege galten befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Der eigentliche Hammer steckte in der Begründung: Gemeint waren Wege, die ganzjährig mit ganz normalen, zweispurigen Fahrzeugen befahrbar sind. Ein Erlass von 2023 nennt für solche Wege eine Regelbreite von 3,5 Metern.

Übersetzt heißt das: Erlaubt wären nur noch breite Forstautobahnen gewesen. Fast jeder Singletrail in NRW wäre über Nacht verboten gewesen, ohne dass sich an einem einzigen Weg etwas geändert hätte. Und nicht nur Mountainbiker hätte es getroffen. Auch wer mit dem Trekkingrad eine Abkürzung durch den Stadtwald nimmt, hätte plötzlich eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Fast jeder Singletrail in NRW wäre über Nacht verboten gewesen, ohne dass sich an einem einzigen Weg etwas geändert hätte.

Warum der Rückzieher kein Zufall ist

Dass die Regel jetzt bleibt, hat die Landesregierung nicht aus Großzügigkeit entschieden. Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) hat den Entwurf öffentlich zerlegt, sich mit anderen Verbänden abgestimmt und fristgerecht bis zum 8. Juni eine Stellungnahme eingereicht. Darin forderte sie, die Regeln des Bundeswaldgesetzes zu übernehmen: Radfahren grundsätzlich auf allen Straßen und Wegen. Parallel ging eine Welle aus der Community durchs Netz. Rider aus dem ganzen Bundesgebiet machten in Foren und Kommentarspalten klar, was sie von einer 3,5-Meter-Regel halten.

Das Ministerium reagierte schneller als erwartet. Schon Ende Mai erklärte es, Radfahren auf Wegen solle erlaubt bleiben, und legal angelegte Mountainbike-Trails blieben nutzbar. Gegenüber der DIMB bestätigte es diese Linie in einem Gespräch mit dem Kompetenz- und Koordinationsteam MTB in NRW.

Ein Detail aus dieser Phase zeigt, warum Lobbyarbeit so wichtig ist. Nach Darstellung der DIMB ging ein forstpolitischer Sprecher im Landtag davon aus, Radfahren sei ohnehin nur auf breiten, befestigten Wegen erlaubt. Wer das glaubt, hält eine 3,5-Meter-Regel nicht für eine Verschärfung, sondern für eine Formalie. Genau dieses Wissen musste erst in die Köpfe.

Dabei hatte der Landtag diese Debatte schon einmal geführt. Bei der letzten großen Änderung im Jahr 2000 wurde eine zusätzliche Wegbreitenregel bewusst abgelehnt. Der Begriff feste Wege sollte reichen.

Das Kleingedruckte: Was wir noch nicht wissen

Hier kommt der Teil, den andere gern weglassen. Was wir haben, ist eine Pressemitteilung. Die Landtagsdrucksache mit dem vollständigen Gesetzestext und der Begründung haben wir bis zum 16. September nicht öffentlich einsehen können. Und genau darauf kommt es an.

Denn im Mai stand die eigentliche Verschärfung nicht im Paragrafen selbst, sondern in der Begründung. Ob die neue Fassung den Begriff feste Wege weiter so versteht wie bisher, lässt sich erst sagen, wenn sie vorliegt. Bisher gilt eine großzügige Auslegung: Das Verwaltungsgericht Köln hat 2008 klargestellt, dass fest nicht dasselbe ist wie befestigt. Auch naturbelassene Wege mit tragfähigem Untergrund zählen dazu.

Offen ist außerdem, was aus einem zweiten Punkt des Mai-Entwurfs geworden ist. Dort hieß es, die Regeln fürs Radfahren sollten ordnungsrechtlich verstärkt werden, also etwa über Bußgelder. Ob das in der Landtagsfassung noch drinsteht, wissen wir nicht. Eine Reaktion der DIMB auf die jetzt eingebrachte Fassung haben wir bis Redaktionsschluss ebenfalls nicht gefunden.

Und schließlich: Ein Gesetzentwurf ist kein Gesetz. Der Landtag berät monatelang, Änderungen sind in beide Richtungen möglich.

Im Mai stand die Verschärfung nicht im Paragrafen, sondern in der Begründung. Genau dort schauen wir wieder hin.

Die Motorfrage: mehr Klarstellung als Neuerung

Die Zeile zu E-Bikes klingt nach einer Neuerung, ist aber eher eine Klarstellung. Schon das bisherige Gesetz nahm motorgetriebene Fahrzeuge vom Radfahren im Wald aus. Pedelecs bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder, S-Pedelecs dagegen als Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen. Neu ist also vor allem, dass es jetzt schwarz auf weiß im Gesetz steht.

Aus unserer Sicht ist das eine saubere Linie, die zu unserer Haltung passt: mehr Bike, weniger Moped. Ein Punkt bleibt aber offen. Das Gesetz zieht die Grenze bei der Geschwindigkeit, nicht bei der Leistung. Ein E-MTB mit sehr hoher Spitzenleistung bleibt ein Pedelec, solange die Unterstützung bei 25 km/h endet. Die Debatte, wie viel Motor auf den Trail gehört, wird dieses Gesetz also nicht beenden.

Was das für dich bedeutet

Du fährst in NRW

Für dich ändert sich im Moment nichts. Die bisherige Rechtslage gilt, und nach der Ankündigung soll sie auch künftig gelten. Ein fester Weg ist vereinfacht gesagt ein dauerhaft erkennbarer Weg mit tragfähigem Untergrund. Ein ausgetretener Wildwechsel oder die Spur zum Hochsitz gehören nicht dazu. Wenn du unsicher bist, frag bei einer lokalen DIMB-Interessengruppe oder einem Verein nach. Die kennen die Situation vor Ort meist besser als jede Karte.

Du fährst in Baden-Württemberg

Hier gilt weiter die 2-Meter-Regel, die Radfahren auf Wegen unter zwei Metern Breite verbietet. NRW liefert gerade ein starkes Argument für die Debatte im Südwesten: Eine Regel ohne Breitenvorgabe funktioniert dort seit über 25 Jahren, und das Land hat sich nach einer ernsthaften Prüfung dafür entschieden, sie beizubehalten.

Du fährst woanders

Merk dir das Muster. Verschärfungen kommen selten mit dem Wort Verbot daher. Sie kommen als Klarstellung, als Präzisierung, als neue Definition in einer Begründung, die kaum jemand liest. Und sie lassen sich stoppen, wenn Verbände und Community früh und sachlich dagegenhalten.

Unsere Einordnung

Die Nachricht ist gut, und sie ist verdient. Die Regel für feste Wege wird nicht gerettet, sie wird weitergeführt, weil genug Leute erklärt haben, warum sie funktioniert. Das ist ein Unterschied, und er ist wichtig: Der Druck hat gewirkt, aber der Ausgang ist erst mit dem beschlossenen Gesetz sicher.

Das eigentliche Problem löst das neue Gesetz allerdings nicht. Illegal gebaute Strecken bleiben verboten, das war schon immer so. Nur: Wer den Wildwuchs im Wald wirklich eindämmen will, muss legale Alternativen ermöglichen. Der Entwurf beschleunigt für Waldbesitzer die Prüfverfahren beim Wegebau und verschlankt Anzeige- und Genehmigungsverfahren. Genau diesen Willen zu weniger Bürokratie wünschen wir uns auch für legale Trailprojekte. Bauen schlägt Verbieten.

Wir bleiben dran. Sobald die Drucksache öffentlich ist, lesen wir das Kleingedruckte und melden uns.

Wer den Wildwuchs im Wald wirklich eindämmen will, muss legale Alternativen ermöglichen. Bauen schlägt Verbieten.

Published by Radical Life Studios / MTB Report


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